DMAA – Ein unerlaubter Stoff in Sportlerprodukten!

Stand: 22.05.2017    Drucken
Der Stoff Dimethylamylamin (DMAA) soll in "Pre- Workout- Boostern" für Kraftsportler die Muskelleistung steigern. Aber er ist sehr riskant und deshalb verboten.
Achtung! Kann der Gesundheit schaden!Das Wichtigste in Kürze:
  • Dimethylamylamin, auch Methylhexanamin genannt, soll die Leistung beim Kraftsport erhöhen und beim Fettverbrennen helfen.

  • Achtung Nebenwirkungen: DMAA steigert den Blutdruck und steht im Verdacht, zu Herzinfarkten und Hirnschlägen zu führen.

  • Wegen der starken Nebenwirkungen wurde DMAA als Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verboten.

  • DMAA zählt auch in der Dopingliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) zu den verbotenen Stimulantien.

Was ist DMAA?

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Foto: destina / Fotolia.com

DMAA (Dimethylamylamin) oder, unter anderem Namen, Methylhexanamin, ist eine Substanz mit Amphetamin-ähnlichen Effekten. Es wird als verbotener Zusatz in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet, um die Leistung im Kraftsport für eine bestimmte Zeit zu steigern. Manche Hersteller behaupten auch, dass es die Fettpolster schmelzen lässt. DMAA wird manchen Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt, ohne dass es gekennzeichnet wird oder es taucht unter anderem Namen im Zutatenverzeichnis auf, wie Dimethylpentylamine oder als harmlos klingendes "Geranienöl" bzw. "Geranium Oil". Es bestehen allerdings Zweifel, ob DMAA in der Geranie überhaupt natürlicherweise vorkommt.

Was steckt hinter der Werbung für Produkte mit DMAA?

Die Werbung für DMAA-haltige Produkte verspricht Großes: "Die ultimative Prä-Workout Trainings-Matrix" enthält DMAA (Dimethylamylamin), es wird "von den Großen der Szene für die harten Trainingseinheiten verwendet", es ist "massiv ausdauersteigernd und verzögert die Muskelermüdung beim Training deutlich".

DMAA wird verbotenerweise als Inhaltsstoff von so genannten "Prä- Workout- Boostern" zur Leistungssteigerung sowie Produkten zur Gewichtsreduktion eingesetzt und beworben.

DMAA wirkt anregend auf das Nervensystem, ähnlich wie Koffein, gefäßverengend und damit blutdrucksteigernd.

Warum wird vor der Verwendung von Produkten mit DMAA gewarnt?

Bei einem deutschen Dopingfall während der Olympischen Winterspiele 2014 hat vermutlich ein importiertes pflanzliches Nahrungsergänzungsmittel, das Methylhexanamin enthielt, eine Rolle gespielt. Die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA stuft Methylhexanamin als ein verbotenes Dopingmittel ein.

Der Stoff steht im Verdacht, besonders in Kombination mit Koffein, den Blutdruck chronisch zu erhöhen. Auch das Risiko für Herzinfarkte und Hirnblutungen kann steigen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat diese Produkte, die offenbar insbesondere von Sportlern eingenommen werden, wissenschaftlich bewertet. Es rät Personen mit erhöhtem Blutdruck oder anderen bekannten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, DMAA-haltige Produkte zu meiden.

Da es nach Methylhexanamin-Einnahme zu Todesfällen gekommen ist, wurde dieses Mittel auf dem europäischen Markt verboten. In den USA war es bis Anfang 2013 als Bestandteil von Nahrungsergänzungsmitteln frei zu erwerben, etwa als Zutat in sogenannten "Pre- Workout Drinks". Inzwischen wies die Food and Drug Administration der USA (FDA) die Hersteller von Nahrungsergänzungsmitteln darauf hin, dass eine Verwendung von Methylhexanamin illegal sei und warnte die US-amerikanischen Verbraucher vor schweren gesundheitlichen Risiken in Verbindung mit dem Konsum Methylhexanamin-haltiger Produkte. Dass solche Produkte weiterhin über das Internet nach Deutschland gelangen, ist nicht auszuschließen. Von den Lebensmittelüberwachungsbehörden in Europa werden regelmäßig DMAA-haltige Nahrungsergänzungsmittel gefunden.

Als "Nachfolger" der verbotenen Substanz DMAA tauchten Ende 2014 zunächst in den Niederlanden und über das Internet auch in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel auf, die 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) enthalten. Es handelt sich dabei um einen Stoff mit ähnlicher Wirkung wie DMAA. Die Produkte werden zur Leistungssteigerung beim Sport, zur Unterstützung bei der Gewichtsabnahme oder zur Verbesserung der geistigen Leistungsfähigkeit angeboten. Bei DMBA handelt es sich um eine künstliche Substanz, die weder eine Zulassung als Arzneimittel hat noch als Nahrungsergänzungsmittel erlaubt ist und nie legal an Menschen getestet wurde. Sie wird vor allem in "AMP Citrat‟-Produkten eingesetzt. Verkauf und Weitergabe von DMBA sind verboten. Verbraucher haben nach der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln mit DMBA über Unruhe, Bewegungsdrang und gesteigerte Aufmerksamkeit geklagt.

Wegen schwerer Nebenwirkungen warnt auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vor dieser Substanz.

Tipp
Kaufen Sie bewusst keine Produkte, die verbotene Substanzen wie DMAA oder DMBA enthalten oder mit übermäßiger Leistungssteigerung oder Fettverbrennung werben.
Informieren Sie sich auf Internetseiten mit öffentlichen Warnungen wie zum Beispiel dem Portal lebensmittelwarnung.de.
Kaufen Sie keine Nahrungsergänzungsmittel bei Privatpersonen. Suchen Sie gezielt nach den Firmenangaben des Anbieters. Fehlen diese Daten, sollten Sie auf eine Bestellung verzichten.


Quellen



Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Gesundheitliche Bewertung von 1,3-Dimethylamylamin (DMAA) als Inhaltsstoff von Produkten, die als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, Stellungnahme Nr. 030/2012 des BfR vom 31. Mai 2012, ergänzt am 21. Januar 2013

WADA: List of prohibited substances and methods, 2017, S6 b specified stimulans (aufgerufen am 17.11.2016)

FDA: FDA warns: DMAA, Stimulant Potentially Dangerous to Health(aufgerufen am 17.11.2016)

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit DMBA sind nicht verkehrsfähig, Erscheinungsdatum 05.02.2015

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Nahrungsergänzungsmittel mit 1,3-Dimethylbutylamin (DMBA) sind nicht verkehrsfähig, 10. 11.2014

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Schweiz: Stoffe im Fokus: Dimethylamylamin,05.10.2016

Deutsche Apothekerzeitung: Arzneimittel und Therapie, DMBA nicht mehr verkehrsfähig: Beliebte "Pre-Workout-Boosts" zeigen unerwünschte Wirkungen, DAZ 2015, Nr. 10, S. 30, 05.03.2015

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