Private Krankenversicherung (PKV) / privat versichert

Personen, die nicht in der GKV pflichtversichert sind, müssen sich privat gegen Krankheitskosten absichern.

Dies geschieht durch Abschluss eines individuellen privaten Versicherungsvertrages.

Der Versicherungsbeitrag ist nicht einkommensabhängig, sondern wird aus individuellen Faktoren ermittelt. Der erstattungsfähige Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungstarif. Kosten werden zunächst vom Patienten selbst bezahlt und anschließend von der privaten Krankenversicherung erstattet.