Marktcheck "Magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel"
- Magnesiumhaltige Nahrungsergänzungen sind häufig zu hoch dosiert, was zu unerwünschten Wirkungen führen kann.
- Ungünstige Kombinationen und Dosierungen von Magnesium mit weiteren Mineralstoffen oder Vitaminen sind besonders bei Internetprodukten auffällig.
- Unseriöse Internetanbieter werben zudem verstärkt mit unzulässigen, gesundheitsbezogenen Aussagen. Gleichzeitig fehlen vermehrt die für Nahrungsergänzungsmittel vorgeschriebenen Anwendungshinweise.
- Der Bedarf an Magnesium lässt sich über die Ernährung decken.
- Das wurde überprüft
- Wie sind die Produkte dosiert?
- Werbeaussagen und Kennzeichnung unter der Lupe
- Fazit der Verbraucherzentralen
Das wurde überprüft
Der zwischen August und September 2016 von Ernährungsexperten der Verbraucherzentralen durchgeführte Marktcheck hat das Marktsegment der magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmittel beleuchtet. Wir haben die Produkte hinsichtlich ihrer Dosierung und ihrer Kombinationen mit Vitaminen, Mineralstoffen und weiteren Zusätzen begutachtet. Gleichzeitig haben wir die entsprechenden Werbeaussagen überprüft. 27 Produkte stammten aus dem stationären Einzelhandel (Apotheke, Discounter, Drogeriemarkt, Fitness-Shop, Reformhaus und Supermarkt), 15 aus dem Internet.
Wie sind die Produkte dosiert?
Legt man die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlene Tageshöchstdosis für Nahrungsergänzungsmittel von 250 Milligramm Magnesium zugrunde, waren 64 Prozent der Produkte im Test überdosiert. Das entspricht 27 von 42 Produkten.
Im Durchschnitt enthielten diese überdosierten Nahrungsergänzungen 423 Milligramm Magnesium pro Tagesdosis. Ein kritischer Wert – denn bereits bei einer zusätzlichen Magnesiumzufuhr von 300 Milligramm pro Tag kann es bei empfindlichen Menschen zu Durchfällen und Magen-Darm-Beschwerden kommen.
Gerade bei den im Internet gekauften Produkten fielen ungünstige Kombinationen von Magnesium mit anderen, oft stark überdosierten Zusätzen auf. Dazu zählten beispielsweise Zink, Vitamin C, Vitamin D und Vitamin B 6. Diese Stoffe waren teils in so hoher Dosierung enthalten, dass eine längerfristige Einnahme des jeweiligen Produkts zu gesundheitlichen Störungen führen kann.
Werbeaussagen und Kennzeichnung unter der Lupe
Anbieter bewerben ihre magnesiumhaltigen Nahrungsergänzungsmittel für die verschiedensten Zielgruppen und Anwendungsgebiete. Obwohl die Sportler der am häufigsten genannte Personenkreis ist, erwecken Angaben wie Entspannungssuchende, Personen mit einem "erhöhten" Magnesiumbedarf oder gleich Menschen "in jeder Lebensphase" den Eindruck von Beliebigkeit.
Negativ aufgefallen sind insbesondere die gesundheitsbezogenen Angaben ("Health Claims") auf den im Internet gekauften Produkten. Gesundheitsaussagen dürfen nicht beliebig auf Nahrungsergänzungsmitteln erscheinen, sondern nur gemäß den Vorgaben der sogenannten Health Claims-Verordnung (HCVO).
40 Prozent dieser Angaben auf Internetware waren eindeutig unzulässig wie zum Beispiel "senkt das Risiko für Herz-Kreislauf-Probleme". Weitere 23 Prozent bedürfen aus Sicht der Verbraucherzentralen einer rechtlichen Klärung. So ist es nicht zulässig, wenn der in der HCVO festgelegte Wortlaut verallgemeinert oder verstärkt wird.
Beispielsweise entspricht die Formulierung "Magnesium trägt zu einer normalen Muskelfunktion bei" den Vorgaben der HCVO. Wirbt ein Produkt dagegen mit "Magnesium ist von elementarer Bedeutung für die Muskelfunktion", ändert sich die Aussage.
Wichtiger Kritikpunkt bei den Internetprodukten war die teils fehlenden Warn- und Anwendungshinweise. Diese müssen verpflichtend auf Nahrungsergänzungsmitteln angebracht sein. Sie warnen unter anderem davor, die angegebene empfohlene Verzehrsmenge nicht zu überschreiten sowie Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung einzunehmen. Auch der vorgeschriebene Hinweis, das Produkt außerhalb der Reichweite von Kindern aufzubewahren fehlte mehrfach bei den Internetprodukten – und das, obwohl magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel grundsätzlich nicht für Kinder unter vier Jahren geeignet sind.
Fazit der Verbraucherzentralen
- Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass viele Hersteller sich nicht an die aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes vom BfR empfohlenen Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln halten. Die Produkte sind häufig überdosiert. Um einen wirksamen Schutz der Gesundheit zu gewährleisten, müssen dringend verbindliche Höchstmengen eingeführt werden.
- Nicht erlaubte gesundheitsbezogene Aussagen oder solche mit Irreführungspotential sind bei Nahrungsergänzungsmitteln nicht selten. Auffällig waren insbesondere Internetangebote. Die amtliche Lebensmittelüberwachung ist hier verstärkt gefordert, um das Marktgeschehen auf unzulässige Gesundheitsversprechen zu überwachen und Verstöße angemessen zu ahnden.
- Die Verbraucherzentralen fordern eine behördliche Prüfung aller in Deutschland angemeldeten Nahrungsergänzungsmittel hinsichtlich Wirksamkeit und Sicherheit sowie Richtigkeit der Werbeaussagen vor dem ersten Inverkehrbringen. Bisher müssen die Produkte beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit nur angezeigt werden.
- Der Einkauf von Nahrungsergänzungsmitteln im Internet sollte sorgfältig überlegt werden und erst nach gründlicher Information über das Produkt und kritischem Lesen des "Kleingedruckten" erfolgen. Die Erfahrung zeigt darüber hinaus, dass die sich an eine Bestellung anschließende Werbeflut erhebliche Ausmaße annehmen kann.
- Verbraucher müssen umfassend über mögliche Risiken und ungünstige Nährstoffkombinationen bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln informiert werden. Der Bedarf an Nährstoffen lässt sich in der Regel problemlos über eine abwechslungsreiche Ernährung decken. So sind beispielsweise Gemüse, Vollkornprodukte und Nüsse eine gute Quelle für Magnesium.
Quelle:
Marktcheck "Magnesiumhaltige Nahrungsergänzungsmittel" von Klartext-Nahrungsergaenzung.de, September 2016, © Verbraucherzentralen