Zahnarzt | 06.10.2021

Keine wirtschaftliche Aufklärung

Wurzelbehandlung

Vor 7 Jahren hatte ich eine nicht korrekt ausgeführte Wurzelbehandlung mit anschließender Krone. Der Zahn hat mir immer Probleme gemacht. Mein Zahnarzt ist mittlerweile verstorben. Ich ging mit Zahnschmerzen zum Zahnarzt und wurde zum Kieferchirurgen geschickt. Der meinte er müsste ein 3 D Bild. Aachen was nicht die Kasse zahlt. Kosten 160 Euro. Das Bild zeigte das der 3 Wurzelkanal nicht behandelt wurde und dieser hat sich entzündet. Zurück zum Zahnarzt wo mir gesagt wurde das die Behandlung zusätzlich kosten verursachen wird. Vorher natürlich Zahnreinigung für 93 Euro. Eine Summer über die weitere kosten wurde mir nicht genannt. Jetzt die Rechnung 214 Euro: also mit Zahnreinigung und Kieferchirurgen 467 Euro bezahlt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Soweit Sie über die Kosten im Vorfeld der Behandlung nicht aufgeklärt worden sind, müssen Sie diese nicht zahlen, da hier ein Verstoß gegen die sogenannte wirtschaftliche Aufklärung vorliegt: Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss der Zahnarzt Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn es sich - wie hier - nicht um eine Kassenleistung handelt. Ohne diese Kosteninformation wird die Rechnung nicht fällig, wenn Sie der Behandlung bei ordnungsgemäßer Kosteninformation nicht zugestimmt hätten.

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