Zahnarzt | 04.10.2021

PZR mit überhöhtem Faktor (3,5) abgerechnet

Professionelle Zahnreinigung

Zahnarzt rechnet eine PZR mit dem Faktor 3,5 ab, obwohl die gleiche Leistung 6 Monate zuvor mit Faktor 2,0 abgerechnet wurde. Eine Erklärung dafür ist mir der Zahnarzt nach über einem Monat noch schuldig.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührenfaktors ist gemäß § 10 Abs. 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Ohne eine entsprechende Begründung wird die Rechnung nicht fällig und muss nicht gezahlt werden.

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