Zahnarzt | 04.10.2021
PZR mit überhöhtem Faktor (3,5) abgerechnet
Professionelle Zahnreinigung
Zahnarzt rechnet eine PZR mit dem Faktor 3,5 ab, obwohl die gleiche Leistung 6 Monate zuvor mit Faktor 2,0 abgerechnet wurde. Eine Erklärung dafür ist mir der Zahnarzt nach über einem Monat noch schuldig.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Überschreitung des 2,3-fachen Gebührenfaktors ist gemäß § 10 Abs. 3 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) verständlich und nachvollziehbar schriftlich zu begründen. Ohne eine entsprechende Begründung wird die Rechnung nicht fällig und muss nicht gezahlt werden.