Seit 2,5 Jahren versucht mein Zahnarzt mir ein Implantat mit Krone einzusetzen. Ich habe viel Zeit, Geld und Schmerzen investiert. Immer wieder gab es Probleme. Jetzt ist eigentlich alles fertig (zusätzlich habe ich noch an 5 Nachbarzähne Veneers einsetzen lassen). Doch das Ergebnis ist nicht zufrieden stellend, was selbst die Zahnärztin von sich aus festgestellt hat. Sie will dies nun korregieren. Ich habe leider das Vertrauen verloren. Es sind zu viele Kosten bisher angefallen und ich habe Angst vor weiteren Kosten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass Sie nach diesen Erfahrungen unzufrieden sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Aber es gibt noch Hoffnung: Grundsätzlich hat zwar der erstbehandelnde Zahnarzt die Nachbesserung durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil vom 10.05.2017 – Az. B 6 KA 15/16 R) dürfen Sie den Zahnarzt jedoch dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung durch den erstbehandelnden Zahnarzt unzumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Beseitigung des Mangels bei Nachbesserungsversuchen wiederholt nicht gelingt oder dem Erstbehandelnden schwere Behandlungsfehler unterlaufen sind.
Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse an und tragen Sie vor, warum die Weiterbehandlung beim ersten Zahnarzt für Sie unzumutbar ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass Sie nach diesen Erfahrungen unzufrieden sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Aber es gibt noch Hoffnung: Grundsätzlich hat zwar der erstbehandelnde Zahnarzt die Nachbesserung durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil vom 10.05.2017 – Az. B 6 KA 15/16 R) dürfen Sie den Zahnarzt jedoch dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung durch den erstbehandelnden Zahnarzt unzumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Beseitigung des Mangels bei Nachbesserungsversuchen wiederholt nicht gelingt oder dem Erstbehandelnden schwere Behandlungsfehler unterlaufen sind.
Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse an und tragen Sie vor, warum die Weiterbehandlung beim ersten Zahnarzt für Sie unzumutbar ist.