Zahnarzt | 04.10.2021

Probleme bei der Nachbesserung der Krone

Krone

Der Zahn wurde Wurzelbehandelt und später kam die Krone darauf. Einige Zeit später hatte ich leichte Schmerzen an diesem Zahn. Da hat der Artz gesagt dass mein Zahnflesch zurückgezogen ist und deshalb ich diese Schmerzen habe. Er hat die wurzel mit Schutzlack behandelt was sich an dem selben Tag wieder gelöst hat. Seit fast einem Jahr gehe ich immer wieder zu ihm, bekomme ein andere Zahn behandelt und auf die Schmerzende Zahn schutzlack..
Jetzt habe ich erfahren dass ich 2 jahre gewährleistung habe (also versucht er meine Meinung nach dass diese Zeit vorbei ist) Der frist endet zwar märz 2022 aber ich möchte nicht mehr von ihm behandelt werden
Es musste die wurzelbehandlung neugemacht werden und natürlich wieder eine neue Krone und mein Artz möchte wohl diese kosten nicht übernehmen dass er mich jedesmal belügt!!

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dass Sie nach diesen Erfahrungen unzufrieden sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Aber es gibt noch Hoffnung: Grundsätzlich hat zwar der erstbehandelnde Zahnarzt die Nachbesserung durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil vom 10.05.2017 – Az. B 6 KA 15/16 R) dürfen Sie den Zahnarzt jedoch dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung durch den erstbehandelnden Zahnarzt unzumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Beseitigung des Mangels bei Nachbesserungsversuchen wiederholt nicht gelingt oder dem Erstbehandelnden schwere Behandlungsfehler unterlaufen sind.

Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse an und tragen Sie vor, warum die Weiterbehandlung beim ersten Zahnarzt für Sie unzumutbar ist.

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