Kieferorthopäde | 06.10.2021
Überhöhte Rechnung ohne Kostenaufklärung
Zahnspange
Durch meine Knirscherschiene hat sich ein Zahn am Oberkiefer etwas verschoben. Ich wollte einen Kostenvoranschlag haben, was eine Spange kosten würde. Bei meinem Besuch in der Arztpraxis wurde ich über keinerlei Kosten aufgeklärt, was auf mich zu kommt. Fr. M. hat mir nicht mal 5min in den Mund geschaut. Insgesamt war ich gerademal 20min in Behandlung. Als die Arzthelferin gefragt hat, ob sie auch einen elektronischen Abdruck machen darf, hab ich Sie gefragt was das kostet und sie sagte 10 Euro. Ich sagte noch zu ihr nicht das ich eine mords Rechnung erhalte. Nachdem ich auf den Heil- und Kostenplan 2 Monate gewartet habe, kommt jetzt die total überzogene Rechnung von 215,06. An dem selben Tag war ich bei Hr Dr. S. in Massing der auf Spange anfertigt für Erwachsene und dieser sagte zu mir, dass es bei mir nicht schlimm ist mit der Verschiebung und deshalb hat er in meiner Knirscherschiene etwas raus gefeilt und an einer anderen Stelle etwas Kunststoff rein gemacht, dass sich der eine Zahn wieder zurück schiebt. Hr. Dr. S. hat keine Privatrechnung gestellt, sondern die Behandlung über die Krankenkassenkarte abgerechnet. Deshalb finde ich 215.06 Euro auch total überzogen. Noch hinzu kommt, dass Fr. Dr. M. meine Daten von der Behandlung als Kind vor 23 Jahren inkl. Foto weiterhin gespeichert hat. Ich weis nicht, ob das datenschutzrechtlich in Ordnung ist.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Diese Honorarforderung erscheint in der Tat nicht angemessen und muss nicht gezahlt werden, da keine ordnungsgemäße wirtschaftliche Aufklärung stattfand: Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss die Zahnarztpraxis Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären, wenn es sich - wie hier - nicht um eine Kassenleistung handelt.
Nach der Röntgenverordnung sind Röntgenbilder 30 Jahre lang aufzubewahren, sodass die Speicherung Ihrer früheren Aufnahmen hier zulässig sein kann, soweit es die Röntgenaufnahmen betrifft.