Für die Reparatur der Zahnprothese wurde mir ohne schriftliche Vereinbarung eine Privatrechnung zugestellt. Der Kosten und Heilungsplan für die Krankenkasse wurde mir am Tag der Reparatur blanko zur Unterschrift vorgelegt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Vorgehen ist nicht in Ordnung. Nach § 87 Abs. 1a SGB V muss der Heil- und Kostenplan den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und
Kosten
beinhalten. Daneben ist der Zahnarzt zur Kostenaufklärung vor der Behandlung verpflichtet (§ 630c Abs. 3 BGB), soweit es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Für die Privatrechnung besteht daher aus unserer Sicht kein Rechtsgrund.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Vorgehen ist nicht in Ordnung. Nach § 87 Abs. 1a SGB V muss der Heil- und Kostenplan den Befund, die Regelversorgung und die tatsächlich geplante Versorgung nach Art, Umfang und
Kosten
beinhalten. Daneben ist der Zahnarzt zur Kostenaufklärung vor der Behandlung verpflichtet (§ 630c Abs. 3 BGB), soweit es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Für die Privatrechnung besteht daher aus unserer Sicht kein Rechtsgrund.