Zahnarzt | 28.09.2021
Zahnarztpraxis erschleicht sich Honorarvereinbarung
Füllung
Meine Zahnärztin hat mir erst nach der Behandlung, während ich noch unter Stress (habe eine schlimme Erfahrung mit Zahnarztpraxen gemacht) und Schmerzmittel stand, ein Blatt Papier vorgelegt welches ich direkt unterschreiben sollte. Es sei lediglich die Bestätigung dafür, dass ich zahlen werde. Ich Wirklichkeit war es eine Honorarvereinbarung über zusätzliche Kosten. Ich sitze deshalb nun auf ca. 250€ plus 110€ Anwaltskosten. Beim Telefonieren legt die Praxis einfach auf. Ich werde regelrecht dazu genötigt diesen Betrag zu zahlen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Nach Ihrer Schilderung hat die Zahnärztin gegen ihre Verpflichtung zur wirtschaftlichen Aufklärung verstoßen (§ 630c Abs. 3 BGB). Hiernach müssen die voraussichtlichen Kosten VOR der Behandlung in Textform mitgeteilt werden, sofern es sich nicht um eine Kassenleistung handelt. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Patientenberatungsstelle der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns: https://www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de/beratungsstellen/3/Uebersicht?cHash=4cd2793548df8e394d90ae73560cdedb