Zahnarzt | 15.09.2021

Füllung ohne vorherige Aufklärung über die Kosten

Füllung

War bei Zahnarzt und mir wurde eine Keramik Füllung gemacht ohne mich über die Kosten vorher aufzuklären da ich gesetzlich versichert bin. Dann kam die Rechnung und ich soll 450€ zahlen für eine Füllung ohne mich vorher aufzuklären.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dieses Verhalten begründet einen Verstoß gegen die sogenannte wirtschaftliche Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB. Nach dieser Regel hat der Behandelnde Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung zu informieren, wenn er weiß, dass es sich nicht um eine Kassenleistung handelt.

Ohne diese Kosteninformation ist die Honorarforderung jedenfalls dann unbegründet, wenn Sie der Behandlung bei ordnungsgemäßer Aufklärung nicht zugestimmt hätten.

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