Zahnarzt | 10.09.2021

Rechnung vor Genehmigung des Heil- und Kostenplans?

Implantat

Als Implantat-Erstpatient benötige ich 2 Implantate. In der Überzeugung, dass kostenträchtige Behandlungsschritte erst nach Genehmigung des Heil- und Kostenplans erfolgen hatte ich einen Zweittermin, wo eine 3D Aufnahme gemacht wurde. Für mich war es immer noch eine Phase, wo ich noch unentschlossen war und erst die Gesamtkosten abwarten wollte. Nun wird mir diese 3D Aufnahme vom 28.6.21 in Rechnung gestellt, obwohl ich erst mit Genehmigung am des HKP am 1.7.21 den Gesamtüberblick über alle Kosten hatte. Darf ein Zahnarzt eine solche Behandlung einfach vorziehen und berechnen? Oder muss bei dieser kombinierten (Kasse/privat) Behandlung erst ein genehmigter HKP vorliegen? Der private Kostenplan lag schriftlich vor der Behandlung am 18.6.21 vor. Die Zahnärztekammer sagt, dass der Zahnarzt durchaus mit Vorbereitungen beginnen darf, er darf nur noch keine Implantate setzen. Ich fühle mich überrumpelt,weil man ja gerade als Kassenpatient im Kopf hat, dass Kosten erst nach Abgabe des genehmigten HKPs beginnen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Der Zahnarzt soll natürlich für seine Dienstleistungen ein Honorar erhalten, auch wenn diese lediglich vorbereitender Natur sind und sich keine Behandlung daran anschließt. Aber: Über deren Kosten muss der Zahnarzt Sie im Vorfeld in Textform informieren, wenn diese für ihn erkennbar nicht sicher von der Krankenkasse getragen werden (§ 630c Abs. 3 BGB). Das heißt: Der Zahnarzt darf die vorbereitenden Leistungen berechnen, muss aber vorab über die voraussichtlichen Kosten informieren. Ohne diese sog. wirtschaftliche Aufklärung wird die Honorarforderung des Zahnarztes nach der Rechtsprechung nicht fällig.

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