Zahnarzt | 15.09.2021

Krankenkasse erschwert Behandlerwechsel

Implantat

Ich war in einer größeren Behandlung bei einem Zahnarzt in Köln. Nachdem sich überall Problematiken ergaben musste ich zum Obergutachter. Dierser entschied...alles komplett unbrauchbar....mit Nachdruck nötigte mich die TKK zur Neuanfertigung beim gleichen Zahnarzt. Danach war auch immer noch alles mangelhaft....Nun sind 2 Jahre rum...ich habe solange ausgehalten weil man mich noch einmal zum gleichen Zahnarzt nötigen wollte. Nun nach einem Kassenwechsel muss leider wieder alles neu gemacht werden

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dass Sie nach diesen Erfahrungen verärgert sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Grundsätzlich hat zwar der erstbehandelnde Zahnarzt die Nachbesserung durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil vom 10.05.2017 – Az. B 6 KA 15/16 R) dürfen Sie den Zahnarzt jedoch dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung durch den erstbehandelnden Zahnarzt unzumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Beseitigung des Mangels bei Nachbesserungsversuchen wiederholt nicht gelingt oder dem Erstbehandelnden schwere Behandlungsfehler unterlaufen sind.

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