Zahnarzt | 23.09.2021
Kosten für Wurzelbehandlung als Schadensersatz?
Wurzelbehandlung
2020 hatte ich ein sehr großes Loch im Backenzahn (oben links, mitte), der mit eine Kunstofffüllung befüllt wurde (auf Empfehlung vom Zahnarzt)und mich ca. 110€ gekostet hatte. Juni 2021 hatte ich unerträgliche Schmerzen genau an dem gleichen Zahn. Dementsprechend war ich beim Zahnarzt, der mir eine Wurzelbehandlung empfohlen hat (keine Informationen über die Kosten einer Wurzelbehandlung sprach). Die Behandlung wurde durchgeführt bis zum letzten Schliff..Bedauerlicherweise tat mein Zahn wieder weh, daraufhin meinte der Zahnarzt, dass ich 2 Wochen warten solle, bis der Zahn sich beruhigt. Nach 2 wochen tat er immernoch weh, sogar stärker und da wurde ein Röntgenbild gemacht und ich sollte wieder 2 Wochen warten. Auch nach diesen 2 Wochen tat der Zahn unglaublich weh und war extrem unempfindlich. Es wurde wieder ein Röntgenbild gemacht und Penicillin verschrieben. Das Antibiotika hat gewirkt (3 Tage), aber sobald ich kein Antibiotika mehr genommen habe, hatte ich wieder Schmerzen. Ich habe bei meinem Zahnarzt meine Röntgenbildern angefordert, damit ich mir eine zweite Meinung holen kann. Er wollte die Röntgenbilder (meine Röntgenbilder!)nicht herausgeben. Ich habe mir gestern eine zweite Meinung von einem anderen Zahnarzt geholt, der mir einen Kostenvoranschlag einer Wurzelkanalbehandlung von 268,79€ zeigte. Sie meinte auch, dass der vorherige Zahnarzt "nicht sauber" gearbeitet hätte, weshalb ich auch die ganze Zeit Schmerzen hatte. Die Ärztin hat mich gestern behandelt und es nachgebessert, was mein vorheriger Zahnarzt nicht tat.
Meine Frage: Muss ich diese Summe der Wurzelkanabehandlung 2 mal zahlen, weil die Behandlung beim vorherigen Zahnarzt war genau dieselbe, nur haben die mich nicht darüber informiert, dass es was kosten könnte/wird.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Kosten für die zweite Behandlung können Sie als Schadensersatz gegenüber dem Erstbehandler geltend machen, sofern diesem ein Behandlungsfehler unterlaufen ist. Dies können wir an dieser Stelle nicht bewerten. Wenden Sie sich daher am besten an die Patientenberatungsstelle der Landeszahnärztekammer. Dort kann eine gebührenfreie außergerichtliche Streitschlichtung stattfinden.