Zahnarzt | 23.09.2021

Kassenleistung trotz Schmerzen verweigert

Wurzelbehandlung

Aufgrund von Beschwerden bin ich zur Zahnärztin gegangen. Vor dem Gespräch eröffnet sie mir, dass es in der Praxis bestimmte Regeln gibt. Beispielsweise ist die Inanspruchnahme einer Zahnreinigung Pflicht, um Patientin bleiben zu dürfen. Erst danach habe ich meine Beschwerden schildern können. Nach Untersuchung und einer Röntgenaufnahme befand die Zahnärztin, dass eine Wurzelkanalbehandlung gemacht werden muss. Diese würde 500 € kosten. Ich habe daraufhin gefragt, ob das denn nicht die Krankenkasse übernimmt. Die Kassenleistung ist laut Ansicht meiner Zahnärztin veraltet und entspricht nicht den Qualitätsansprüchen der Praxis. Die Ärztin würde sich für die Behandlung viel Zeit nehmen und das kostet eben. Sie hat zudem erwähnt, dass die Krankenkassenleistung nicht angeboten wird. Insofern verweigerte Sie mir eine Behandlung trotz starker Schmerzen. Mit einem Rezept für Antibiotika schickte sie mich weg.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Dieses Verhalten der Zahnärztin zeigt, wie es nicht laufen darf. Gemäß §§ 72 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 128 Abs. 5a SGB V darf eine Zahnärztin gesetzlich versicherte Patient:innen nicht zur Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen anstelle der vorgesehenen Kassenleistung beeinflussen. Daher unser Tipp: Melden Sie einen solchen Verstoß gegen vertragszahnärztliche Regeln der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes. Diese kann ein Disziplinarverfahren gegen die Zahnärztin einleiten, um eine unzulässige Beeinflussung anderer Patient:innen in Zukunft zu verhindern.

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