Zahnarzt | 06.09.2021
Zuzahlung für Kompositfüllung am Schneidezahn
Füllung
Ich bin aufgrund einer Karies am oberen rechten Schneidezahn (11) zum Zahnarzt gegangen. Der Zahnarzt meinte, er könne dies direkt beheben und ob ich eine Zahnzusatzversicherung hätte. Nachdem ich dies verneint hatte, sagte er mir, ich müsse mit einer Selbstkostenbeteiligung von 60 bis 90 Euro rechnen. Nach meinem mündlichen Einverständnis habe ich dies auch schriftlich mit einer Unterschrift bestätigt. Mit dem Ergebnis bin ich zufrieden, den Betrag von letztlich 85 Euro habe ich auch nicht als zu viel empfunden oder daß es mir das nicht Wert gewesen wäre. Ich hätte mich definitiv für die beste und nicht die günstigste Methode entschieden. Was mich gestört hat ist die mangelnde Aufklärung. Es wurde mir nicht mitgeteilt, um welches Material (laut Rechnung dann Komposit/Adhäsiv- und Mehrschichttechnik/Inserts, Füllung vierflächig) es sich handelt, mir wurden keine zuzahlungsfreien Alternativen angeboten. In der Rechnung stand dann als Leistungsbeschreibung unter anderem auch "Sondervereinbarung mit dem Patienten". Ich wusste nichts von einer Sondervereinbarung und frage mich, was damit gemeint ist. Was mich außerdem (nachdem ich mich auf der Kassenseite leider erst im Nachhinein informiert habe) wundert, ist, daß ich für den Frontzahnbereich überhaupt zuzahlen musste, obwohl die TK angibt, daß die Kosten für Füllungen aus Kompositmaterial bis einschließlich Zahn drei im Frontzahngebiet übernommen werden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Trotz vieler Einschränkungen gibt es von der Zahnsteinentfernung bis zur Kieferorthopädie viele Leistungen, die teilweise oder ganz von den gesetzlichen Kassen bezahlt werden. Wir haben alle Kassenleistungen hier aufgelistet. Nachfragen beim Zahnarzt lohnt sich.