Zahnarzt | 01.09.2021
Faktor bei Eigenzahlung wg. Zeitaufwand/Schwierigkeitsgrad
Füllung
Ich musste mir 3 Füllungen machen lassen und habe eine "Vereinbarung des Steigerungssatzes gem. §2Abs. 1-2GOZ" unterschrieben. Hier war 2mal der 4,55-fache Faktor und 1mal der 5,22-fache Faktor angegeben.
Die Rechnung danach war identisch zum Kostenvoranschlag AUSSER, das bei allen 3 Rubriken zusätzlich der Satz "Überdurchschnittl. Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad aufgrund eingeschränkter Mundöffnung der Patientin XY".
Ich habe nachträglich durch meine KK erfahren, dass der Faktor extrem hoch ist und normalerweise 2,3-3,5fach abgerechnet wird und, dass bei solch einem hohen Faktor eine Begründung angegeben werden muss. Im Übrigen habe und hatte ich nie eine "eingeschränkte Mundöffnung", aber dies wird lt. Zahnarzt nur zur Info angegeben bzw. dann angegeben, wenn mich der Zahnarzt "mehrfach auffordert die Mundhöhle weit zu öffnen".
Ist so eine hoher Satz wirklich gerechtfertigt? Ich habe kein Vertrauen mehr in diesen Zahnarzt,v.a. auch wegen dieser nachträglichen m.M. fadenscheinigen Begründung.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Die Höhe der privaten Behandlungskosten berechnet sich nach der Wahl der Gebührennummer in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und nach dem Steigerungssatz des Zahnarzt-Honorars (1,0 - 3,5 oder mehr). Mit dem Steigerungssatz kann der Zahnarzt den individuellen Zeitaufwand und besondere Schwierigkeiten berücksichtigen.
In der Regel wird der Einfachsatz um den Faktor 2,3 gesteigert ("durchschnittliche Leistungen"). Ein 3,5-facher Steigerungssatz erhöht die Kosten bereits um rund 50 Prozent.
Berechnet ein Zahnarzt mehr als das 2,3-fache des Gebührensatzes, muss er dies schriftlich auf der Rechnung begründen. Und ab dem Faktor 3,5 müssen Patienten in einer gesonderten Vereinbarung dieser erhöhten Bezahlung schriftlich zustimmen. In dieser sogenannten "Abdingungserklärung" erkennt der Patient mit seiner Unterschrift den erhöhten Satz an und verpflichtet sich zur Rechnungsbegleichung.