Zahnarzt | 07.09.2021
Unästhetische Prothese, schlechte Füllungen
Prothese
Mein behandelnder Arzt, hat für mich, eine Prothese angefertigt. Diese sieht optisch einfach furchtbar aus, eine billiger Klammerprothese, bei der man die Klammern an den Vorderzähnen sieht. Darauf hat man mich vorher nicht hingewiesen. Ich bin 31 Jahre, so möchte keine junger Mensch rumlaufen. Des Weiteren, wurden katastrophal aussehende Füllungen gemacht, völlig grau und klumpig an den seitlichen frontzähnen. Nie mehr zu diesem Zahnarzt.
Aber was nun mit der Prothese? Etwas verbessern wird dieser Arzt niemals schaffen. Ich möchte bei einem anderen Arzt eine behandlung anfangen, mit Implantaten, aber die Garantie ist noch nicht abgelaufen. Nun laufe ich ohne Zähne rum.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass Sie nach diesen Erfahrungen unzufrieden sind, können wir sehr gut nachvollziehen. Aber es gibt noch Hoffnung: Grundsätzlich hat zwar der erstbehandelnde Zahnarzt die Nachbesserung durchzuführen. Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (u.a. Urteil vom 10.05.2017 – Az. B 6 KA 15/16 R) dürfen Sie den Zahnarzt jedoch dann wechseln, wenn die Weiterbehandlung durch den erstbehandelnden Zahnarzt unzumutbar ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Beseitigung des Mangels bei Nachbesserungsversuchen wiederholt nicht gelingt oder dem Erstbehandelnden schwere Behandlungsfehler unterlaufen sind.
Sprechen Sie daher Ihre Krankenkasse an und tragen Sie vor, warum die Weiterbehandlung beim ersten Zahnarzt für Sie unzumutbar ist.