Zahnarzt | 07.09.2021
Keine Informationen über entstehende Kosten
Wurzelbehandlung
Ich bin zum Zahnarzt gegangen aufgrund eines schmerzhaften Zahns oben links. Bei einer Röntgenaufnahme wurde dann von Ihm festgestellt, dass ein zuvor mit einer Wurzelbehandelter Zahn nochmals einer Wurzelbehandlung unterzogen werden soll. Da ich zuvor schon diese Behandlungen hatte habe ich diesem Eingriff zugestimmt. Während des Gespräch gab es keinerlei Informationen über weitere entstehende Kosten dieser Behandlung. Nachdem der erste Termin abgeschlossen war wurde mir von der Empfangsdame ein Zettel mit einer Übersicht den voraussichtlich entstehenden Kosten zum Unterschreiben ausgehändigt. Noch im Delirium aufgrund der Behandlung und 4-facher Betäubung meiner Zähne habe ich dies Unterschrieben.
Am darauffolgenden Tag musste ich den Zahnarzt nochmals aufsuchen da er bei der Behandlung einen stark abstehenden "Stachel" meines Zahnes übersehen hatte welcher mir mit sehr starken Schmerzen ind die Zunge und den unteren Bereich der Zunge gestochen hat, sodass ich weder richtig sprechen, schlafen, noch essen konnte. Nachdem ich dann den Arzt darauf angesprochen habe, wieso mir erst nach der Behandlung, nachdem ich in einem desolaten Zustand war, und nicht vor der Behandlung von Ihm persönlich über die Kosten informiert wurde erhielt ich die Antwort, dass nur "ein gewisser Teil" übernommen wird, jedoch nicht in der Qualität in der der Arzt seine Behandlung vornimmt. Also mit anscheinend speziellen "Lasergeräten" etc. Der Arzt hätte mich im Vorfeld darüber informieren sollen und dies nicht, nach einer 1-Stündigen Behandlung von der Empfangsdame ohne weitere Erklärung von mir verlangen sollen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss der Behandelnde Sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren, wenn er weiß, dass diese nicht oder nicht vollständig von der Krankenkasse getragen werden. Unterbleibt diese sogenannte "wirtschaftliche Aufklärung" wird die Honorarforderung des Zahnarztes nicht fällig.