Vor Behandlung sagte die Zahnärztin, die Rechnung (ich bin Kassenpatientin, hier geht es um die Zuzahlung) werde sich auf ca. 120 € belaufen. Den schriftlichen Kostenvoranschlag hat sie mir erst NACH der Behandlung vorgelegt, ich habe ihn dummerweise unterschrieben - wie gesagt: nach erfolgter Behandlung. Der Rechnungsbetrag beläuft sich darin auf 189,99 €. Muss ich die Rechnung zahlen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Im Grundsatz gilt: Wird mit dem Patienten keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern. Ein Kostenvoranschlag stellt keine Preisgarantie dar, er ist aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen davon abweichen darf. Das kann der Fall sein, wenn im Verlauf der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20% zulässig. Mehr dazu finden Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Im Grundsatz gilt: Wird mit dem Patienten keine schriftliche Vereinbarung getroffen, ist er berechtigt die Zahlung zu verweigern. Ein Kostenvoranschlag stellt keine Preisgarantie dar, er ist aber insoweit verbindlich, als der Zahnarzt nur in begründeten Fällen davon abweichen darf. Das kann der Fall sein, wenn im Verlauf der Behandlung unvorhergesehene Schwierigkeiten auftreten. Nach der Rechtsprechung sind auch bei unvorhersehbaren Schwierigkeiten Preisunterschiede von maximal 20% zulässig. Mehr dazu finden Sie hier.