Kieferorthopäde | 09.09.2021
Zuzahlungsfreie Kassenleistung verweigert
Zahnspange
Ich war mit meiner Tochter zum Erstberatungsgespräch bzgl. eines KFO-Wechsels. Meine Tochter ist gesetzlich versichert und hat seit 1,5 Jahren eine feste Zahnspange. Wir sind mit der jetzigen Behandlung nicht zufrieden. Die konsultierte KFO erklärte mir, sie sei bereit, den Fall zu übernehmen. Wir müssten jedoch Zusatzkosten von pauschal 3.000,00 EUR zahlen. Hierin seien u.a. selbstligierende Brackets enthalten sowie weitere Zusatzuntersuchungen. Eine genaue Aufschlüsselung des Betrages erhielt ich nicht.
Sie erklärte, sie arbeite zB ausschließlich mit selbstliegierenden Brackets, die von der Kasse gezahlten Brackets verwende sie nicht. Wenn wir die Zusatzkosten nicht zahlen würden, würde sie die Behandlung nicht übernehmen. Selbst wenn wir von Anfang an zu ihr gekommen wären, hätten wir mit Zusatzkosten von 2.600,00 EUR rechnen müssen. Auf konkrete Nachfrage wurden uns zuzahlungsfreie Kassenleistungen verweigert. Dies sei für sie ein Minusgeschäft. Wir haben uns dagegen entschieden, die Behandlung bei dieser KFO fortzuführen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dieses Vorgehen der Kieferorthopädin ist sehr bedenklich und rechtlich nicht hinnehmbar. Als Vertragszahnärztin ist sie dazu verpflichtet, Kassenpatient:innen mit Kassenleistungen zu behandeln, ganz gleich, ob dies für sie ökonomisch ertragreich ist oder nicht. Wir empfehlen daher, den Sachverhalt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes zu schildern, da diese ein derartiges Fehlverhalten disziplinarisch ahnden kann.