Gesichtsbogen für Zahnschiene ohne vorherige Aufklärung über zusätzliche Kosten
Kommentar der Verbraucherzentrale
Laut Paragraf 630 c Abs.3 BGB müssen Zahnärzt:innen vorab über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung aufklären, wenn sie wissen, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist. Betroffene Patienten können laut Rechtsprechung in solchen Fällen dem Honoraranspruch des Arztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten und eine Zahlung verweigern. Betroffene können für die weitere Klärung die Praxis schriftlich um Zahlungsaufschub bitten, um die Rechnung extern prüfen zu lassen.
Welche Rechte Patient:innen bei überhöhten Zahnarztrechnungen haben, finden Sie hier.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Laut Paragraf 630 c Abs.3 BGB müssen Zahnärzt:innen vorab über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung aufklären, wenn sie wissen, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist. Betroffene Patienten können laut Rechtsprechung in solchen Fällen dem Honoraranspruch des Arztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten und eine Zahlung verweigern. Betroffene können für die weitere Klärung die Praxis schriftlich um Zahlungsaufschub bitten, um die Rechnung extern prüfen zu lassen.
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