prothetik hält trotz lasern nicht
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Einsetzen hat ihr gilt begründet auf Ihr behandelnder Zahnarzt das Recht und die Pflicht, die Behandlung kostenfrei nachzubessern ( § 136a Abs. 4 SGB V). Mehr zu Fragen, wenn der Zahnersatz nicht passt, auf unserer Webseite.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Einsetzen hat ihr gilt begründet auf Ihr behandelnder Zahnarzt das Recht und die Pflicht, die Behandlung kostenfrei nachzubessern ( § 136a Abs. 4 SGB V). Mehr zu Fragen, wenn der Zahnersatz nicht passt, auf unserer Webseite.