Kieferorthopäde | 18.10.2017

Nach Jahren kein Ende in Sicht

Zahnspange

Mit ca. 14 Jahren habe ich eine feste Zahnspange bekommen, die ich etwa 2 Jahre lang trug. Im Anschluss daran bekam ich eine lose Zahnspange. Soweit so gut, jedoch wurde ich unzählige Male zum Zahnarzt gebeten und hatte „Termine“ für 3 Minuten, bei denen mir kurz in den Mund geschaut wurde um dann wieder erneut Termine zu vereinbaren. Mittlerweile bin ich 20 Jahre alt und soll mir jetzt eine weitere Spange für 150€ kaufen. Meine Zähne waren bis Dato in Ordnung und obwohl ich die Spange nicht regelmäßig getragen habe, hieß es dass meine Zähne sehr gut aussehen, doch mit der Begründung dass man bis 21 wächst, kam es zu keinem Abschluss meiner Behandlung und somit auch zu keiner Auszahlung meines Eigenanteils der Zahnspange. Eine weitere Sache, die mich sehr sauer gemacht hat war, dass ich für die Entfernung meiner Weisheitszähne pro Zahn 90€ bezahlen sollte, weil angeblich noch eine Füllung in die Stelle kommen sollte. Aus diesem Grund bin ich zu einem anderen Zahnarzt, der mir jetzt die Weisheitszähne zieht, ohne dass er mir dafür was in Rechnung stellt. Außerdem hatte ich dem Zahnarzt meine Problemstellung erklärt ohne den Namen meines anderen Zahnarztes zu nennen und er sagte mir sofort von welchem Zahnarzt ich komme - ich bin also längst nicht die einzige. Normalerweise wäre ein Abschluss meiner Behandlung schon längst überfällig gewesen, aber durch meine 3-Minuten Termine bin ich bzw meine Krankenkasse eine sprudelnde Geldquelle. An meine Krankenkasse habe ich mich schon gewendet, jedoch zeigt sie nicht großes Interesse. Ich hatte vor den Zahnarzt zu wechseln, jedoch ist 1. ein Kieferorthopäde nicht in meiner Nähe und mir drängt die Zeit, weil ich gerade vor einem Auslandsaufenthalts stehe. Außerdem sehe ich es nicht ein, mir solche Umstände zu machen und mein Zahnarzt stopft sich die Taschen mit Geld voll. Ich würde gerne wissen welche Rechte ich habe und wie ich schnellmöglichst eine Lösung finde, um meine Behandlung endlich abschließen zu können.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Im Bundesmantelvertrag zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung ist festgehalten, dass ein Zahnarztwechsel bis zum Abschluss einer kieferorthopädischen Behandlung "nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes möglich" ist (§ 8 BMV-Z). Falls Patienten ein gestörtes Vertrauensverhältnis als Grund angeben, kann die Krankenkasse dies prüfen und auch den behandelnden Zahnarzt anhören. Neben der Krankenkasse ist auch die Patientenberatung der jeweiligen Landeszahnärztekammer oder Kassenzahnärztlichen Vereinigung eine Anlaufstelle.

Informationen zur Kieferorthopädie finden Sie hier: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/kieferorthopaedie

alles rund um Ihre Rechte beim zahnarzt finden Sie hier: https://projekte.meine-verbraucherzentrale.de/DE-VZ/meine-rechte-beim-zahnarzt

Zurück zur Beschwerde-Pinnwand