Zahnarzt | 16.08.2021
Wurzelkanalbehandlung nur mit Privatleistung
Wurzelbehandlung | Phys., Elektronische Messung
Nach Schmerzbehandlung war eine Wurzelkanalbehandlung notwendig. Mein behandelnder Zahnarzt bot eine Phys, Elektronische Messung für 330,72 € an. Da ich das aber ablehnte, verweigerte er die weitere Behandlung ohne Privatleistung.
Eine Weiterbehandlung war jedoch zeitnah notwendig, da eine Füllung (Vite und Ledermix) bereits erfolgte und die provisorische Krone bereits zwei mal abgefallen war.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Vertragszahnärzte, die die Erbringung einer Kassenleistung von der Inanspruchnahme einer Privatleistung abhängig machen, verstoßen gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten (§§ 72 Abs. 1 S. 2 i.V.m. 128 Abs. 5a SGB V). Derartige Verstöße können Sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden, die ein Disziplinarverfahren gegen den Zahnarzt einleiten kann.