Zahnarzt | 16.08.2021

Keine wirtschaftliche Aufklärung

Füllung

Die Zahnarztin hat vor der Behandlung gar nichts über den Preis gesprochen und keinen schriftlichen Kostenvoranschlag vorbereitet. Inzwischen hat uns auch nicht gelassen, das Füllungsmaterial zu wählen. Die Rechnung war zuletet ziemlich zu hoch als erwartet.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn die Zahnärztin weiß, dass die Krankenkasse die Kosten nicht erstattet, muss sie vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren (§ 630c Abs. 3 BGB). Tut sie dies nicht, können Sie dies der Honorarforderung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig wird.

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