Zahnarzt | 17.08.2021
Zahnersatz passt nicht. Gewährleistung ist vorbei. Was tun?
Krone | Brücke
Ich habe im August 2016 eine fast komplette Zahnsanierung vornehmen lassen. Bis dato bin ich immer noch nicht beschwerdefrei. Der Zahnarzt hat die Praxis im August 2021 verlassen, die er zusammen mit einem Kollegen in einer GbR geführt hat. Vor ca. 2 Jahren wurde sie an die Firma D. in München verkauft. Der eine Kollege ist aber daran noch beteiligt. Ich bin permanent in Behandlung gewesen, da ich mit dem neuen Zahnersatz einfach nicht zurecht kam. Ich hatte andauernd das Gefühl, als hätte ich um mein Kiefer einen Schraubstock gespannt. Es drückt und tut bis heute weh. Der Zahnarzt schliff wie wild an meinem Zahnersatz herum. Die Kronen sind immer noch zu hoch und alles ist einfach zu eng. Inzwischen sah und sieht es durch das andauernde zurechtschleifen auch nicht mehr so schön aus. Er meinte immer, Hauptsache ist, sie sind erst mal schmerzfrei, anschließen können wir den Zahnersatz neu anfertigen, das übernehme ich dann. Tja, die Gewährleistung ist natürlich schon lange rum, und nun ist er weg? Jetzt war ich wieder in der Praxis und die neue Zahnärztin ( es sind mehrere in der Praxis) meinte, sie könne nichts mehr für mich tun. Sie fertigte ein Röntgenbild an, auf dem zu erkennen ist, dass mein Kiefergelenksknochen am Schädel reibt und daher auch die Schmerzen kommen. Ich muss zu einem Speziallisten zu einer CMD Behandlung in der alles vermessen wird und anschließend soll ich mir dann dort einen neuen Zahnersatz machen lassen. Ich bin so verzweifelt, denn ich habe sehr lange auf das Geld gespart. Es handelte ich um 15.500.- € die ich zum Fenster rausgeschmissen habe und das Schlimmste ist, jetzt fange ich wieder von vorne an. Seit genau 5 Jahren, habe ich permanent Schmerzen, mein Kiefer, meine Gebiss, der ganze Kopf tut mir weh, so dass ich morgens trotz Knirschschiene mit Kopfschmerzen und manchmal auch pfeiffen im Ohr aufwache. Ich weiß keinen Ausweg mehr und bin fix und foxi?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Da die Praxis in Form einer GbR geführt wurde, haftet nicht nur der behandelnde Zahnarzt, sondern alle seinerzeit an der Gemeinschaftspraxis beteiligten Zahnärzt:innen für etwaige Behandlungsfehler und/oder Gewährleistungsansprüche.
Zum Thema Gewährleistung: Zwar sieht § 136a Abs. 4 S. 3 SGB V eine zweijährige Gewährleistung für Zahnersatz vor. Hiervon sind jedoch nicht zivilrechtliche Schadensersatzansprüche erfasst, die erst nach drei Jahren verjähren (§ 195 BGB).
Zu klären ist daher, ob der Praxis bei den Nachbesserungsversuchen in den letzten drei Jahren Behandlungsfehler unterlaufen sind, die einen Schadensersatzanspruch begründen können. Zur Klärung dieser Frage können Sie sich an die Schlichtungsstelle der Landeszahnärztekammer wenden. Auf diesem Wege kann eine außergerichtliche Einigung zwischen Ihnen und den Behandelnden erzielt werden.