Zahnarzt | 13.08.2021
Volle Kosten der Behandlung erst nachträglich erfahren
Füllung | Wurzelbehandlung
Bei einem Backenzahn mit Amalgam-Füllung war eine Ecke abgebrochen. Der Arzt erklärte vor der Behandlung mündlich das eine Versorgung mit einer Spezialfüllung nötig wäre. Dies sollte 80.-Euro Zuzahlung kosten. Ich willigte ein. Nach Abschluss der Behandlung erfuhr ich dass ich noch 170.- Euro zusätzlich für eine Wurzelbehandlung zahlen muss.
Ich kenne den Paragraphen 630c BGB mit der schriftlichen Informationspflicht vor der Behandlung. Es stellt sich nur die Frage wie man das in einem streitigen Verfahren beweisen soll, da der Patient die Beweislast trägt (sehr verbraucherfreundliche Gesetze werden da gemacht). Somit werde ich wohl oder übel bezahlen, um nicht noch mehr zusätzliche Kosten zu haben. Das war 30 Jahre mein Zahnarzt und ich war eigentlich immer zufrieden, nun aber hat er mich zum letzten mal gesehen.