Kieferorthopäde | 11.08.2021
Negatives Ergebnis nach der Zahnschienenbehandlung
Zahnspange | Zahnschienen
Nach Ende der ersten Behandlung (innerhalb von 3 Monaten) haben sich die Zahnlücken nicht geschlossen. Nun wird eine IPR in der zweiten Behandlung eingeplant, was ich aber nicht möchte.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Leider ist es aus Verbrauchersicht so, dass kein Zahnarzt / keine Zahnärztin für den Behandlungserfolg haftet. Das heißt, dass man sein Geld nicht zurückbekommt, wenn das Ziel der Behandlung nicht erreicht wird. Dies gilt jedenfalls, solange der Zahnarzt / die Zahnärztin die geltenden zahnmedizinischen Standards einhält.