Hab die Vollprothese eine Woche im Mund, tut alles noch weh und wackelt oben.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei Mängeln sollten Betroffene zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt oder der Zahnärztin sprechen. Denn er oder sie hat das Recht und die Pflicht, kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach (§ 136a Abs. 4 SGB V). Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Mehr dazu auf unserer Webseite.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Bei Mängeln sollten Betroffene zunächst mit dem behandelnden Zahnarzt oder der Zahnärztin sprechen. Denn er oder sie hat das Recht und die Pflicht, kostenfrei nachzubessern, gegebenenfalls auch mehrfach (§ 136a Abs. 4 SGB V). Die sogenannte Gewährleistung gilt zwei Jahre ab dem Zeitpunkt des Einsetzens. Mehr dazu auf unserer Webseite.