Zahnarzt | 26.07.2021

hoher Gebührenfaktor nicht nachvollziehbar

Füllung

für vier füllungen wurden 40 minuten gebraucht, trotzdem mit faktor 3.5 abgerechnet!
das füll material liegt auf hersteller seite bei 6 Euro, abgerechnet wurden 400.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Wenn die Gebühr das 2,3-fache des Gebührensatzes übersteigt, muss der Zahnarzt dies verständlich und nachvollziehbar schriftlich begründen (§ 10 Abs. 3 GOZ). Auf Verlangen ist die Begründung näher zu erläutern. Fehlt eine ausreichende Begründung für den hohen Steigerungsfaktor, wird die Rechnung insoweit nicht fällig und muss nicht gezahlt werden.

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