Zahnarzt | 01.08.2021
Unzulässige Ablehnung der Behandlung
Füllung | Kontrolluntersuchung und Beratung
Ich habe es in den letzten Jahren immer wieder erlebt, dass Zahnärzte trotz akuter Zahnprobleme mich abgewiesen haben. Auch bei den Kontrolluntersuchungen wurde ich wieder nach Hause geschickt mit dem Hinweis ich solle doch einen erneuten Termin für sechs Monate später vereinbaren. Dies hatte bereits mehrfach zur Folge, dass ich mit dauerhaften Zahnproblemen zu tun habe, die nur wenige Zahnärzte ernst genommen haben.
Meine letzte professionelle Zahnreinigung wurde nur teilweise durchgeführt, aber alle Leistungen voll berechnet. Auf Nachfrage bekam ich keine Antwort.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Ein Vertragszahnarzt hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, gesetzlich Versicherte zu behandeln (§ 8 Abs. 1 BMV-Z). Da eine Ablehnung nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig ist, begründet diese einen Verstoß gegen vertragszahnärztliche Pflichten. Unser Tipp: Melden Sie diesen Sachverhalt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes, die derartige Pflichtverstöße disziplinarisch ahnden kann.