Kieferorthopäde | 01.08.2021

Gleichgültige, gewinnorientierte Kieferothopädin

Zahnspange

Unser Sohn war von Herbst 2014 - Juli 2021 in kieferorthopädischer Behandlung.
Die behandelnde Ärztin ließ sich zuletzt im Juni 2020 persönlich blicken. Die Behandlung wurde dieses Jahr im Juli abgeschlossen ohne das die Ärztin auch nur einen Blick auf die Zähne geworfen hat. Durch Corona durfte ich meinen Sohn nicht in die Praxis begleiten. Hier waren die Helferinnen extrem Pampig. Kein Elternteil" dabei, da kann man die Situation ausnutzen und Jugendliche mal "rund" machen.
Behandlung war über die Jahre unkoordiniert, alle Arbeiten wurde meist von den ZFA ausgeführt. Oft wusste keine der Damen was zu tun war. Bogen raus, aber welcher soll jetzt rein? Jedes Mal waren andere Helferinnen da. Keine Struktur und Organisation vorhanden. Keinerlei Prophylaxe an den Zähnen durchgeführt. Auf Nachfrage kam die Antwort: "Die Ärztin kommt nächstes Mal". Passiert ist nichts. Öfters musste am Wochenende abstehende Bögen von uns abgezwickt werden. Freitag ist ganztags keine Sprechstunde, Vertretung gibt es keine. Notdienst kann erst ab Samstag kontaktiert werden. Ausgestellte Rechnungen von Zusatzleistungen nicht nachvollziehbar. Immer wieder Anrufe in der Praxis mit der Bitte um Erklärung. Insgesamt ist die Ärztin nicht zu empfehlen. Keinerlei Interesse am Patienten. Viele Termine, die dazu dienen, den Patienten abzuzocken. Wenn der Vertrag über Zusatzleistungen, die selbst bezahlt werden müssen, unterschrieben ist, lässt sich die Ärztin praktisch nicht mehr blicken. Die Praxis arbeitet gewinnorientiert. Ob die Behandlung erfolgreich war, entzieht sich meiner Kenntnis. Sehr ärgerlich.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen für die kieferorthopädische Behandlung hat der Vertragszahnarzt oder die Vertragszahnärztin den Abschluss der Behandlung schriftlich zu bestätigen. Die Abschlussbescheinigung ist auszustellen, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten Umfang abgeschlossen ist. Vermerke wie zum Beispiel „mit Teilerfolg abgeschlossen“ sind nicht vorgesehen. Die Abschlussbescheinigung ist vom Vertragszahnarzt persönlich auszustellen, zu unterzeichnen und direkt an den Kostenträger zu übersenden.

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