Zahnarzt | 03.08.2021
Abrechnung nicht erbrachter Leistungen
Professionelle Zahnreinigung | PZR und Prophylaxe-Kontrolluntersuchung
Die Praxis rechnet neben der Zahnreinigung selbst, zusätzliche Positionen ab (2010, 4025, 4030), die nicht erbracht wurden. Argumentiert wird damit, dass sie die Experten seien und sich Patienten die Gebühren-Ordnung nicht so auslegen könnten, wie sie es wollten. Eigentlich würde man auch gar nicht das Gespräch suchen, man mache das nur wegen der Gleichheitsbehandlung aller Patienten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Das von Ihnen geschilderte Verhalten begründet den Anfangsverdacht eines strafbaren Abrechnungsbetrugs. Diesen sollten Sie der Landeszahnärztekammer Ihres Bundeslandes melden, die dem Verdacht nachgehen und ggf. ein berufsgerichtliches Verfahren gegen den Zahnarzt einleiten kann.