Zahnarzt | 02.08.2021

keine wirtschaftliche Aufklärung

Füllung

Ich hatte eine Behandlung heute beim Zahnarzt. Und zwar bin ich neu da, war da nur insgesamt 3 mal. Heute war der andere Arzt in der Praxis für mich zuständig, und es wurde bei mir Füllung gemacht, und als ich fertig war, hieß es ja hat meine andere Kollegin (also die andere Ärztin) mich aufgeklärt? Ich so nein. Dann hat er mir eine Rechnung in die Hand gedrückt und gesagt überweisen Sie den Betrag für Füllung wir machen das nicht kostenlos, das führen wir nicht mehr. Ich war geschockt. Meinte nur das wusste ich nicht und konnte nicht mehr reden.
Ich wurde nicht vorher aufgeklärt und dann würde mir einfach die Rechnung ausgestellt. Das ist doch nicht rechtens?

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nein, das ist nicht rechtens. Gemäß § 630c Abs. 3 BGB muss der Zahnarzt Sie

vor

der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten informieren, wenn er weiß, dass diese nicht von der Krankenkasse getragen werden. Ohne diese sogenannte wirtschaftliche Aufklärung wird der Honoraranspruch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht fällig.

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