Kieferorthopäde | 15.07.2021
Kostenfalle Retainer - 10-Facher Preis veranschlagt
Zahnspange | Einsetzen eines festen Retainers im Ober- und Unterkiefer
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei meinem Erstbesuch des "neuen" Zahnarztes wurde mir nahegelegt, den defekten Retainer im Ober- und Unterkiefer erneuern zu lassen. Nachdem Abdrücke meines Kiefers genommen wurden, wurde am nächsten Termin versucht den Retainer einzusetzen.
Eingesetzt wurde er von einer sehr jungen Zahnärztin, welche m.E. nach noch nicht oft mit Retainern zu tun hatte. Der Termin dauerte ca. 2 Stunden und war sehr unangenehm.
Nach Verlassen der Praxis fiel mir auf, dass ich durch den eingesetzten Retainer nicht richtig aufbeißen konnte. Daraufhin machte ich einen neuen Termin zur Korrektur der Klebestellen des Retainers.
Die entsprechenden Stellen wurden abgeschliffen, was jedoch nicht zum gewünschten Erfolg führte. In den nächsten Tagen lockerte sich der Retainer im Oberkiefer und eine Klebestelle brach ab und der Draht hing von einem Zahn ab. Am selben Tag abends löste sich der komplette Retainer im Oberkiefer, welchen ich unter schmerzen noch vom letzten Zahn ziehen musste. Heute wurde mir der Retainer nochmals eingesetzt.
Aber nun das Hauptproblem: Für das Einsetzen des Retainers möchte die Behandelnde Zahnärztin 1258,25€ im Gegensatz zu meinem ehemaligen Kieferorthopäden aus der Heimat, welcher als Kostenvoranschlag ca. 135€ veranschlagt hatte.
Die Behandlung ist jetzt abgeschlossen, jedoch habe ich noch keine Rechnung. Kann ich gegen diese m.E. erhöhte Rechnung und wegen der vorbezeichneten Strapazen dagegen vorgehen?
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier hier vermutlich ein Verstoß gegen die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung vor. Gemäß § 630c Abs. 3 BGB müssen Zahnärzt:innen ihre Patient:innen vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären, wenn sie wissen, dass die vorgesehene Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird. Tun sie dies nicht, können Patient:innen laut der Rechtsprechung die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung erfolgreich entgegenhalten. Die Rechnung wird dann nicht fällig.
Zudem können Patient:innen die Rechnung über eine Privatleistung kostenfrei bei der zuständigen Landeszahnärztekammer überprüfen lassen. Vorab sollte man in der Praxis um Zahlungsaufschub bitten mit dem Hinweis, dass man Rechnung extern überprüfen lassen möchte.
Mehr dazu finden Sie hier.