Zahnarzt | 16.07.2021
Kassenleistung als Privatleistung
Wurzelbehandlung
Meine Zahnärztin hat nun zum zweiten Mal versucht eine kassenärztliche Leistung privat und noch dazu überhöht abzurechnen (KVA liegt vor).
Meine Zahnärztin hat nun zum zweiten Mal versucht eine kassenärztliche Leistung privat und noch dazu überhöht abzurechnen (KVA liegt vor).
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung dürfen ihren Patient:innen nicht die Kassenleistung verweigern (sog. Sachleistungsprinzip). Zudem dürfen Zahnärzt:innen Sie nicht zu einer Privatleistung anstelle der Ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung drängen.
Welche Rechte Sie als Patient:in haben, lesen Sie auf unserer Webseite.