Zahnarzt | 16.07.2021

Kassenleistung als Privatleistung

Wurzelbehandlung

Meine Zahnärztin hat nun zum zweiten Mal versucht eine kassenärztliche Leistung privat und noch dazu überhöht abzurechnen (KVA liegt vor).

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung dürfen ihren Patient:innen nicht die Kassenleistung verweigern (sog. Sachleistungsprinzip). Zudem dürfen Zahnärzt:innen Sie nicht zu einer Privatleistung anstelle der Ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung drängen.

Welche Rechte Sie als Patient:in haben, lesen Sie auf unserer Webseite.

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