Zahnarzt | 19.07.2021
Wurzelbehandlung privat abgerechnet
Wurzelbehandlung | Wurzelbehandlung vor Entfernung einer Kieferzyste
Mein Zahnarzt führte zwei Wurzelbehandlungen durch, die eine Voraussetzung für die Entfernung einer extrem großen Kieferzyste waren. Ohne jegliche Aufklärung über die möglichen Zusatzkosten, bekam ich eine Rechnung über 500 Euro per Post zugesendet. Nach der Klärung mit der Krankenkasse wurde die Rechnung storniert und eine neue ausgestellt - in der Höhe von knapp 500 Euro, da einen kleinen Anteil die gesetzliche Krankenkasse übernahm. Würde ich wissen, dass es privat abgerechnet wird, würde ich einen anderen Zahnarzt aussuchen, der dies normal über die gesetzliche abrechnen könnte.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Eine Wurzelkanalbehandlung ist nur mit Einschränkungen Kassenleistung. Trotzdem müssen gesetzlich Versicherte vorab über die Kosten aufgeklärt werden (Pflicht zur sogenannten wirtschaftlichen Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB): Weiß der Zahnarzt, dass die erbrachte Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird, muss er vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Tut er dies nicht, können Sie als Patient die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung nach der Rechtsprechung erfolgreich entgegenhalten.
Mehr zu den Kosten bei Wurzelkanalbehandlungen bietet unsere Webseite.