Zahnarzt | 14.07.2021

überteuerte Wurzelkanalbehandlung wider Willen

Wurzelbehandlung | Strahlendiagnostik, provisorische Krone

Erster Besuch bei einem neuen Zahnarzt wegen Beschwerden im Zahn 1/4 oben rechts. Nach Röntgenaufnahme wurde die Krone entfernt. Ich erklärte gegenüber dem Zahnarzt explizit, dass ich keine Wurzelbehandlung wünsche. Er gab mir - ungefragt - eine Betäubungsspritze.Der Zahnarzt entfernte die Krone, erklärte, darunter befände sich Karies und erst nach der Behandlung meinte er, dass er doch eine Wurzelbehandlung vorgenommen habe. Danach fertigte die Sprechstundenhilfe das Provisorium an, der Zahnarzt wartete draußen auf mich, um mich hinauszukomplentieren mit der Bemerkung, er habe sich jetzt sogleich dem nächsten Patienten zuzuwenden, er habe für mich eigentlich nur zwanzig Minuten eingeplant. Die Rechnung weist nun zu großen Teilen 3,4 als Faktor der einzelnen Behandlungen aus, es werden u. a. bei der Anästhesie "Überdurchschnittlicher Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand wegen verzögertem Wirkungseintritt der Anästhesie" und bei der Wurzelbehandlung "erhöhter Zeitaufwand wegen extrem gekrümmtem Wurzelkanal und eingeschränkte Mundöffnung" angegeben.Zwei nachfolgende Behandlungen bei zwei unterschiedlichen Zahnärztinnen ergaben, dass der Wurzelkanal bereits obliteriert, also geschlossen und demzufolge gar keine Wurzelbehandlung mehr möglich und nötig war. Auch das Provisorium wurde "im direkten Verfahren mit Abformung überdurchschnittlicher Zeitaufwand wegen schwieriger Kontaktpunktgestaltung u. eingeschränkter Mundöffnung" mit Faktor 3,4 beziffert. Mit dem Nachlassen der Betäubung stellte ich fest, dass das Provisorium schräg eingesetzt worden war und ständige Berührung mit der Mundschleimhaut hatte, was sehr störte. Obendrein wurde noch die Panoramaschichtaufnahme der Kiefer mit "erhöhtem Aufwand zur Positionierung wegen muskulärer Verspannung" mit zusätzlich 48,95 € in Rechnung gestellt.
Die Liquidation liest sich wie ein zusätzlich erhobener, monetärer Ausgleich für entgangene Einnahmen, weil ich diesen Zahnarzt nicht noch einmal aufgesucht habe.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Eine ohne Einwilligung verabreichte Betäubungsspritze würde den Tatbestand einer strafbaren Körperverletzung erfüllen. Diesen Anfangsverdacht sowie die Durchführung einer nicht indizierten Wurzelbehandlung sollten Sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden. Die KZVen haben in der Regel für derartige Fälle eine Patientenberatungsstelle eingerichtet, an die Sie sich wenden können.

Wegen der Höhe der Honorarrechnung erfahren Sie hier, wie Sie diese kostenlos überprüfen lassen können: Was tun bei einer überhöhten Zahnarztrechnung?

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