Es hat keine vorabsprache stattgefunden wo es ums Geld ging. Lediglich wurde nach einer zahnzusatz Versicherung gefragt. Nach der Behandlung sollte ich kurz warten und habe nach ca. 5 min einen Kostenvoranschlag von fast 300 Euro erhalten für zwei Kunststofffüllungen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier liegt offenbar ein Verstoß gegen die Pflicht zur sogenannten wirtschaftlichen Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB vor: Weiß der Zahnarzt, dass die erbrachte Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird, muss er vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Tut er dies nicht, können Patient:innen die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung nach der Rechtsprechung erfolgreich entgegenhalten. Die Rechnung wird dann nicht fällig. Ohne Rechnung müssen Patient:innen nicht bezahlen, so steht es in der Gebührenordnung der Zahnärzte (§10 Abs. 1 GOZ): "Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung (...) erteilt worden ist."
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier liegt offenbar ein Verstoß gegen die Pflicht zur sogenannten wirtschaftlichen Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB vor: Weiß der Zahnarzt, dass die erbrachte Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird, muss er vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Tut er dies nicht, können Patient:innen die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung nach der Rechtsprechung erfolgreich entgegenhalten. Die Rechnung wird dann nicht fällig. Ohne Rechnung müssen Patient:innen nicht bezahlen, so steht es in der Gebührenordnung der Zahnärzte (§10 Abs. 1 GOZ): "Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung (...) erteilt worden ist."