Zahnarzt | 02.07.2021
Paradontose - Verweigerung der Regelversorgung
Professionelle Zahnreinigung
Bei meinem Mann wurde Paradontose festgestellt und als wir zur Zahnärtzin gingen fragten wir nach der Paradontosebehandlung, die die Kassen ab dem 1.7.21 komplett übernehmen. Wir sagten ausdrücklich, dass wir keine privaten Selbstzahlerleistungen kaufen wollen. Daraufhin erklärte die Zahnärtzin, dass bei ihr immer private Zuzahlungen nötig wären, weil "die Kassensätze nicht hoch genug sind". Als ich sie darauf hinwies, dass die neue Richtlinie am 1.7.21 in Kraft getreten ist, nach der die komplette Vor und Nachbehandlung von den Kassen übernommen wird, sagte sie nur, die Richtlinie sei so schnell gekommen und sie hätte noch gar keine Möglichkeiten es so abzurechnen. Ich wies nochmals darauf hin, dass sie als Zahnärztin keine Regelversorgung ablehnen darf. Daraufhin schaute sie verlegen und sagte bloß, dass Sie keine Materialien für eine Regelversorgung hätte. Statt dessen wollte sie dass mein Mann 4 mal im Jahr eine privat zu zahlende professionelle Zahnreinigung in Höhe von je 120€ bezahlt, weil die Paradontose nur bei manchen aber nicht allen Zähnen vorhanden sei. Wir lehnten dies ab und fragten schriftlich nach einem Heil und Kostenplan für Paradontose gemäß der Regelversorgung. Dies lehnte die Zahnärztin wieder ab. Wir sind enttäuscht und schockiert, dass diese Zahnärztin ihrer rechtlichen Pflicht der Regelversorgung nicht nachkommt und statt dessen versucht private Leistungen zu verkaufen.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung sind verpflichtet, Kassenleistungen anzubieten. Die hier geschilderte Weigerung ist ein Verstoß gegen vertragsärztliche Pflichten und kann disziplinarisch geahndet werden. Mehr zur neuen Kassenleistung bei Parodontitis finden Sie hier.