Zahnarzt | 29.06.2021
Beeinflussung zu nicht notwendigen Behandlungen
Krone | Füllungen
Aufgrund eines Umzugs musste ich leider den Zahnarzt wechseln. Ich hatte also einen routinemäßigen Kontrolltermin bei dem neuen Zahnarzt. Dieser wollte alle Füllungen (mit Selbstzahleranteil) erneuern und 3 Zähne überkronen. Ich habe die Praxis nach meinem 1. Termin mit 3 Kostenvoranschlägen verlassen (Gesamtwert ca. 1.700 €). Es wurde alles schlecht gemacht, ich hätte extrem viel Zahnstein, das könne man nur mit einer professionellen Reinigung beseitigen, das wären auch noch mal 90 €. Ausserdem wären Entzündungen auf dem Röntgenbild zu sehen und über einen Stiftzahn solle ich auch nachdenken (Zahnlücke oben vorhanden, allerdings ohne Probleme). Ich bin Angstpatient, das hat den Zahnarzt leider nicht interessiert. Ich war sehr verwirrt, denn 6 Monate vorher, bei meinem alten Zahnarzt war alles ok, die Füllungen wurden auch vor ca. 4 Jahren alle erneuert. Nun habe ich mir eine 2. Meinung bei einem anderen Zahnarzt geholt, habe aber nicht gesagt, dass ich woanders war, damit er völlig unvoreingenommen ist. Die Arbeit des Kollegen, also alle Füllungen und Wurzelbehandlungen wurden gelobt und es bestehe aktuell kein Handlungsbedarf, nicht mal eine Zahnreinigung, geschweige denn der Zahnstein wurde erwähnt.
Ich finde, dass es nicht fair ist, Patienten so zu behandeln. Ich habe das Gefühl, dass es in der vorherigen Praxis nur um den Profit des Zahnarztes geht und nicht um das Wohlergehen des Patienten.
Kommentar der Verbraucherzentrale
In solchen Fällen empfiehlt es sich, den Sachverhalt der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes zu melden, da die Beeinflussung von Versicherten zu nicht notwendigen Behandlungen eine ernstzunehmende vertragszahnärztliche Pflichtverletzung darstellt. Diese Form von Verstößen kann die Kassenzahnärztliche Vereinigung in einem Disziplinarverfahren gegen den Zahnarzt sanktionieren.