Zahnarzt | 30.06.2021
Abrechnung eines Beratungsgespräches
Implantat | Beratung
Während einer Behandlung mit einer neuen Krone, sprach ich meine Zahnärztin wegen eines Implantates an. Ohne groß mit mir zu reden, wurden Röntgenbilder und Abdruck genommen. Nach abgeschlossener Behandlung wegen der Krone, erhielt ich einen Termin bei Ihrem Mann, welcher für Implantate zuständig ist. Dieser sollte die Krone überprüfen und einmal schauen, was man wegen eines Implantates machen kann. Beim Termin wurde kurz auf die Krone geguckt, dann folgte ein ca. 10 minütiges Gespräch, ich bekam einen Heil- u. Kostenplan sowie einen Kostenvoranschlag für eine Privatrechnung. Ich solle den Heil- u. Kostenplan bei der Jrankenkasse einreichen und mich wieder melden. Heute kam eine Rechnung über 20,01€ für ein Beratungsgespräch Ich wurde zu keinem Zeitpunkt darüber aufgeklärt, dass im Vorfeld der Behandlung Kosten entstehen würden.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Hier gilt die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB. Weiß der Zahnarzt, dass die erbrachte Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird, muss er vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären.