Zahnarzt | 23.06.2021

Kassenärztliche Individualprophylaxe bei Kindern nur gegen Rechnung!

Professionelle Zahnreinigung | Individualprophylaxe Kinder > 6 Jahre

Meinen Kindern (7 und 10 Jahre alt) wurde von der Kinderzahnarztpraxis die kassenärztliche Leistung der Individualprophylaxe verweigert. Sie würde nur gegen Rechnung durchgeführt, da sie von der Praxis angeblich nicht abrechenbar sei. Meine Krankenkasse hat mir jedoch die Auskunft erteilt, dass die Leistung für die Praxis selbstverständlich abrechenbar ist, sofern eine Kassenzulassung besteht. Dies ist der Fall.
Nachdem ich sehr hartnäckig geblieben bin und den Leistungsumfang der Kasse schriftlich dabei hatte, wurde zumindest bei einem meiner beiden Kinder der Zahnstein entfernt und die Zähne fluorodiert. Die Erhebung des Mundhygienstatus, Erläuterung der richtigen Zahnputztechnik, Reinigung und Politur aller Zahnoberflächen wurden NICHT durchgeführt. Das ist nun bereits das zweite Mal dort passiert, obwohl ich bei der Terminvereinbarung ausdrücklich darauf hingewiesen habe, dass ich diese Leistung in Anspruch nehmen möchte. Auf die angebotene IGEL-Leistung habe ich verzichtet.
Meine Krankenkasse scheint jedoch auch kein Interesse daran zu haben zu überprüfen inwieweit die Leistung evtl. doch von der Praxis bei ihr abgerechnet wurde.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Hier liegen mehrere Rechtsverstöße vor. Zum einen dürfen Zahnärzt:innen mit Kassenzulassung ihren Patient:innen nicht die Kassenleistung verweigern (sog. Sachleistungsprinzip). Zudem dürfen Patient:innen nicht zu einer Privatleistung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung gedrängt werden.

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