Zahnarzt | 18.06.2021

Vorauszahlung für Professionelle Zahnreinigung

Professionelle Zahnreinigung

Der ZA verlangt seit Neuestem eine Vorauszahlung für die professionelle Zahnreinigung(Terminvereinbarung im Januar für Juni) in kompletter Höhe. Wenn man den Termin nicht wahrnehmen kann und drei Tage vorher absagt, bekommt man das Geld nicht zurück und es wird auch nicht für einen verschobenen Termin verwendet.Das wurde auch nicht ausdrücklich gesagt. Ist das rechtens? Ich frage auch weil sich Beschwerden häufen, ich arbeite bei einer Krankenkasse. Mich selber betrifft es auch. Auf Rückfragen wird man persönlich und respektlos angegangen, völlig unprofessionell und unsachlich. Er dürfe das wegen Corona.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Nein, dieses Verhalten ist nicht zulässig. § 10 GOZ sieht vor, dass die Vergütung erst dann fällig wird, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt worden ist. Vereinfacht gesagt: Erst die Leistung, dann die Rechnung, dann die Zahlung. Die Verbraucherzentrale NRW hat im Jahr 2016 ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm erwirkt, das eine vorgefertigte Vereinbarung eines einmaligen Vorschusses für unlauter erklärt hat.

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