Zahnarzt | 23.06.2021

Nicht abgesprochene zusätzl. Leistungen

Wurzelbehandlung

Ohne Ankündigung oder Aufklärung wurden auf meine Rechnung die zusätzlichen Posten iHv 330€ gesetzt, angeblich weil eine erhöhte Schwierigkeit vorlag.
Außerdem wurden mir über die kassenärztliche Leistung hinaus noch im Behandlungsstuhl zusätzliche privat zu zahlende Leistungen aufgedrängt, obwohl ich vorher klar gemacht habe, dass ich mir diese als Student nicht leisten kann.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Auch hier ein Verstoß gegen Paragraf 630 c Abs.3 BGB vor: "Weiß der Zahnarzt, dass eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht gesichert ist, muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung informieren." Wenn der Zahnarzt vor Behandlungsbeginn nicht wirtschaftlich aufgeklärt hat, können Patient:innen nach der Rechtsprechung des BGH dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten und eine Zahlung verweigern.

Auch die Abrechnung eines erhöhten Schwierigkeitsgrades ist ab einer gewissen Höhe zustimmungspflichtig. Der reguläre Gebührenrahmen bewegt sich nach § 5 Abs. 1 S. 1 der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zwischen dem Einfachen und 3,5-fachen des Gebührensatzes. Eine Überschreitung dieses Rahmens ist nur durch eine schriftliche Vereinbarung vor Erbringung der Leistung möglich (§ 2 GOZ).

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