Zahnarzt | 29.06.2021

Wurzelbehandlung als IGeL-Leistung

Wurzelbehandlung

Wegen Zahnbeschwerden bin ich zu einem Zahnarzt gefahren. Ich war das erste Mal dort. Nach der Untersuchung meinte der Arzt ich müsse an zwei Zähnen eine Wurzelbehandlung bekommen. Da wurde vor Jahren schon einmal wurzelbehandelt. Dies würde nicht die Krankenkasse bezahlen, weil es dann an jedem Zahn schon die zweite Wurzelbehandlung wäre. Er sagte pro Zahn würde 300 Euro kosten. Er sagte dann, dass er verstehen würde, dass es viel Geld ist, aber da fließt auch Arbeitszeit hinein und ein Zahnarzt verdiene auch nicht soviel Geld wie alle denken..300 Euro pro Zahn sei ein fairer Preis.
Da ich starke Schmerzen hatte, willigte ich ein, obwohl mir die Begründung nicht ganz schlüsslig war. Bevor ich gegangen bin, musste ich noch etwas unterschreiben. Es wurde ein Zettel vorgelegt, ich unterschrieb und der Zettel wurde wieder weggenommen.
Zuhause dann hab ich Bauchweh bekommen, weil ich das Gefühl hatte, dass der Arzt mich abzocken will. Im Bekanntenkreis hörte ich mich um und andere berichteten auch von mehreren Wurzelbehandlungen an einem Zahn, aber von der KK bezahlt.
Ich bin dann nochmal zur Praxis und habe mir eine Kopie vom unterschriebenen Zettel geben lassen. Da steht drin, dass ich ausdrücklich diese Behandlung wünsche (elektrophysikalische Methode und dentinadhäsive Mehrschichtkonstruktion). Sowei ich mich im Nachhinein informiert habe, sind das Igel-Leistungen, die nicht notwendig sind.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Versicherung unter Bestimmten Bedingungen die Wurzelbehandlung bezahlt. Und diese treffen bei mir zu.
Was mich am meisten ärgert, dass ich mich nicht traue den Arzt damit zu konfrontieren. Ich denke, das geht den meisten so. Ich habe jetzt einen Termin bei einem anderen Zahnarzt gemacht um mir eine Zweitmeinung einzuholen. Kann ich ihm denn die Wahrheit sagen? Oder sollte man da lieber was anderes sagen? Von Bekannten habe ich den Tipp bekommen, nicht zu erzählen, was vorher abgelaufen ist, da die Ärzte oft zusammenhalten.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Welche Wurzelbehandlungen Kassenleistung sind, erfahren Sie hier: Wurzelbehandlung: Was zahlt die Krankenkasse?

Vertragszahnärzte, die Versicherte zur Inanspruchnahme einer privatärztlichen Versorgung anstelle der ihnen zustehenden Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beeinflussen, verstoßen gegen ihre vertragszahnärztlichen Pflichten. Diese Art von Pflichtverstößen können Sie der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Ihres Bundeslandes melden, die für solche Fälle eine Patientenberatungsstelle eingerichtet hat. Die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen sind zudem verpflichtet, derartige Verstöße disziplinarrechtlich zu ahnden.

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