Zahnarzt | 09.06.2021
Ungerechtfertigte Rechnung für Zahnreinigung
Professionelle Zahnreinigung
Zuerst wurden 191 Euro verlangt. Danach ich den Fall der KZV gemeldet. Danach wurde 109,50 verlangt inklusive eines nicht gerechtfertigten Heil- und Kostenplan. Das KZV hatte Frau D. gesagt das der Heil- und Kostenplan nicht gerechtfertigt ist. Aber Frau D. bestand auf die 32,50 Euro. Zusätzlich hat sie noch 8 Euro Verzugsschaden festgelegt. Somit sind es wieder 117 Euro. Da anscheinend Zahnärzte alles mit einem machen können, habe ich die ungerechtfertigte Rechnung bezahlt. Bitte überprüfen Sie Frau D. Sie rechnet wohl alle gesetzlich Krankenversicherte wie Privatpatienten ab. Sie lässt sich immer was unterschreiben ohne Aufklärung. Lapidar wird gesagt man muss für die Behandlung unterschreiben. Ich kann nicht mehr kämpfen gegen soviel Ungerechtigkeit. Da Frau D. gleich mit Anwälten droht. Ich habe allerdings als arbeitslose kein Geld für einen Anwalt.
Kommentar der Verbraucherzentrale
Dass sich die Zahnärztin hier offenbar weigert, auch der Empfehlung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Folge zu leisten, ist sehr bedenklich.
Eine - jedenfalls teilweise - unberechtigte Honorarforderung muss nicht vollständig beglichen werden, erst Recht nicht, wenn der Behandlung nicht einmal eine hinreichende Kosten- und Eingriffsaufklärung vorausgegangen ist.
Egal ob arbeitslos oder nicht, Verbraucherrechte gelten für jede(n). Wenden Sie sich an unsere Rechtsberatung im Gesundheitswesen, um zu viel gezahltes Honorar zurückzufordern.