Zahnarzt | 02.06.2021

Faktor 9 bei Wurzelkanalbehandlung

Wurzelbehandlung | Füllung

Ich habe für eine wurzelkanalbehandlung 140 Euro mit dem Faktor 9 (nr 2400) mit 78 Euro besondere Schwere bezahlt (nr 2420)

Für 3 Füllungen werde ich hoffentlich „nur“ 540 Euro bezahlen. Man wird genötigt etwas zu unterschrieben und die Kosten gesamt werden nicht erklärt oder das es auch eine kostenlose Alternative gibt.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Gemäß § 630c Abs. 3 BGB müssen Zahnärzt:innen vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten in Textform informieren, wenn sie wissen, dass diese nicht von der Krankenkasse getragen werden (sog. wirtschaftliche Aufklärung). Wenn keine ordnungsgemäße Aufklärung über die Kosten erfolgt ist, können Patient:innen gemäß der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Honoraranspruch des Zahnarztes den Verstoß gegen seine Informationspflichten entgegenhalten, sodass die Rechnung nicht fällig ist.

Zudem ist eine Überschreitung des regulären Gebührenrahmens nur durch eine schriftliche Vereinbarung vor Erbringung der Leistung möglich (§ 2 GOZ). Mehr dazu finden Sie hier.

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