Kieferorthopäde | 17.06.2021

Nicht über zusätzliche Kosten informiert

Zahnspange | BleachingSchienen

Ich habe eine Rechnung mit der Betrag 300€ plötzlich bekommen von meinem Kieferorthopädiepraxis. Ich habe ihm kontaktiert per Email, was die Rechnung für, und der Arzt hat gesagt das ist für BleachingSchienen.
Ich habe ja die Schienen bestellt, aber der Arzt hat gar nichts mir erklärt ob sie zusätzlich kosten werde. Normarlerweise Schienen kosten nichts innerhalb 5 Jahre, weil es Garantee von Invisalign (Schienen Hersteller) gibt. Es scheint zu sein, dass die BleachingSchienen sind von ander Hersteller produziert, und deswegen die 5 Jahre Garantie von Invisalign gilt nicht für diesen Falle.
Der Arzt hat aber gar nicht davon zu mir erklärt vorab. Wenn ich wusste, dass sie so viel kosten würden, ich habe sie nicht bestellt.
Ich habe den Praxis beschwert, dass das nicht fair ist, um eine Rechnung zu mir schicken und leistet für die Schienen, die ich überhaupt von Kosten her nicht informiert wurde. Jetzt hat der Praxis mir gefragt, ob ich hälfte vom Wert (150€) bezahlen kann, und ich möchte das nicht bezahlen. Der Praxis war immer so unklar mit der Leistungskosten und shicken sie mir mehrmals "Überraschung" Rechnungen.

Ist Ihnen das auch passiert?

Kommentar der Verbraucherzentrale

Hier liegt offenbar ein Verstoß gegen die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung gemäß § 630c Abs. 3 BGB vor. Weiß der Zahnarzt, dass die erbrachte Leistung nicht von der Krankenkasse erstattet wird, muss er Patient:innen vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten aufklären. Tut er dies nicht, können Patient:innen die fehlende Kostenaufklärung der Honorarforderung nach der Rechtsprechung erfolgreich entgegenhalten. Die Rechnung wird dann nicht fällig.

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